WÄHLEN

Der Stadtrat ist nah dran an den Verhältnissen in Halle. Seine Mitglieder leben in Halle und sind ehrenamtlich tätig. Sie beraten und entscheiden in Ausschüssen und jeden Monat in der Stadtratssitzung über eine Vielzahl von Angelegenheiten der Stadt. Welche Schulen sollen ausgebaut werden? Wie viel sollen Parkplätze jede und jeden kosten? Braucht es eine neue Tramlinie? Wie können der Sport und die Kultur in Halle gefördert werden? Alle diese Entscheidungen werden im Stadtrat getroffen. Von kleinen Fragen bis zu langfristigen Plänen für Halle: Gemeinsam mit dem oder der Oberbürgermeister_in bildet der Stadtrat die Selbstverwaltung der Stadt Halle. Der Stadtrat hat dabei auch eine Kontrollfunktion: Stadträt_innen können der Verwaltung Fragen stellen, die sie beantworten muss, sie dürfen Akten einsehen und über den Haushalt entscheiden, also die Frage, wofür Geld ausgegeben wird und wie viel.

An den Wahlen zum Stadtrat können in Halle gemeldete Deutsche und EU-Bürger_innen (die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Halle haben) ab 16 Jahren teilnehmen. Gewählt werden Personen, keine Parteien oder Listen. Jede_r hat drei Stimmen. Mit der Wahl entscheiden die Wähler_innen, wer die kommenden fünf Jahre im Stadtrat die Menschen in Halle vertreten wird.